SPD Regensburg

SPD-Ortsvereine Stadtsüden und Kumpfmühl informierten über Betreuungsrecht

Veröffentlicht am 28.12.2008 in Ortsverein

Einem unbequemen Thema stellten sich die SPD-Ortsvereine Regensburg-Stadtsüden und Kumpfmühl/Königswiesen/Ziegetsdorf mit dem Vortrag „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung". „Dieses Thema ist aufgrund der Debatten über eine mögliche Änderung der Regelungen der Patientenverfügung topaktuell“, erklärte Marion Beutl, stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende der Regensburger SPD im Stadtsüden.

„Außerdem betrifft es nicht nur ältere oder kranke Menschen, auch für die Jüngeren unter uns ist das Thema wichtig und informativ – wird aber in seiner Bedeutung von vielen leider zu oft unterschätzt“, ergänzte Stadtrat Dr. Thomas Burger, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Kumpfmühl/Königswiesen/Ziegetsdorf.

„Eine Patientenverfügung ermöglicht es jedem, selbst zu entscheiden, wie er von den Ärzten behandelt werden möchte, wenn er schwer erkrankt, und seine Lebensqualität und seinen Tod selbst mitzubestimmen“, erläuterte Senior-Trainerin Rita Neukirch vom Seniorenbüro der Stadt Regensburg.
Eine solche Verfügung helfe nach Ansicht der Bundesärztekammer auch den Ärzten bei ihren schwierigen Entscheidungen; denn es sei leichter, Maschinen gar nicht erst einzuschalten, als diese später schweren Herzens abzuschalten. Nur wer sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetze und über seine Gesundheit informiert sei, könne entscheiden: „Was will ich eigentlich genau?“ Jeder, so Neukirch, sollte eine solche Verfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte machen und den „Mut zur Selbstbestimmung“ haben.

Eine Botschaft zog sich wie ein roter Faden durch den knapp zweistündigen Vortrag: „Handeln – bevor es zu spät ist!" Jeder Erwachsene sollte Vorsorge treffen, nicht nur was die Patientenverfügung betrifft, sondern auch für den Betreuungsfall. „Schließlich kann es uns alle treffen", machte die Referentin deutlich. Es sei ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehegatten oder Kinder ohne weiteres zur Vertretung im Betreuungsfall berechtigt seien. „Natürlich sollte eine Vollmacht nur an vertrauenswürdige Personen ausgestellt werden", fuhr Neukirch fort. Diese müsse im Bedarfsfall aber auch bereit sein, die Verpflichtungen zu übernehmen. Weiterhin könne eine Vollmacht auch Einschränkungen enthalten, beispielsweise für den Verkauf von Grundbesitz. Aber auch für den Fall, dass keine vertrauenswürdige Person vorhanden sei, könne jeder Vorsorge mit der Betreuungsverfügung treffen. „Hier können Sie die Lebensgestaltung während der Bedürftigkeit festlegen, wie Regelung für Wohnungsauflösung, Taschengeldhöhe, medizinische Betreuung", so die Senior-Trainerin weiter.

„Die vielen interessierten Fragen und die positive Resonanz aus dem Publikum belegen, dass das Thema die Menschen beschäftigt“, stellte Stadtrat Dr. Thomas Burger fest. „Das zeigt uns, dass wir mit dieser Art von Veranstaltungen auf dem richtigen Weg sind“, ergänzte Marion Beutl.